Gebäude- und Mietverwaltung

Grundleistungen

Gebäudeverwaltung

  • Aufstellung einer Hausordnung.
  • Ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des Gebäudes (Gebäudeaußenhülle und gemeinschaftlich genutzte Bereiche): Erteilung von Reparaturaufträgen oder Aufträgen für sonstige Leistungen sowie deren Überwachung und Abnahme.
  • Abschluss bzw. laufende Anpassung (ggf. auch Kündigung und Neuabschluss) von Versicherungen, insbesondere einer Gebäudefeuerversicherung auf den Neuwert sowie einer Haus- und Grundbesitzerhaftpflichtversicherung (zusätzliche Versicherungsumfänge nach individueller Vereinbarung mit dem Eigentümer).
  • Erfassung der Zählerstände zum Ende der Abrechnungsperiode (ggf. durch Drittanbieter).
  • Prüfung der Ausgaben und Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit der Gebäudeverwaltung und Erstellung einer jährlichen Abrechnung über die Betriebskosten für den Eigentümer (Eigentümerabrechnung).

Mietverwaltung / Allgemeines Rechnungswesen

  • Erfassung aller Stammdaten der Mieter.
  • Korrespondenz mit den Mietern.
  • Prüfung der Ausgaben und Abwicklung des Zahlungsverkehrs im Zusammenhang mit dem Mietverhältnis, insbesondere Eingangskontrolle der Mietzahlungen und Betriebskostenvorauszahlungen.
  • Erstellung der Betriebskostenabrechnung für die Mieter inkl. § 35a haushaltsnahe Dienstleistungen und Ausgleich der Salden durch Einziehung oder Überweisung.
  • Erforderlichenfalls Anpassung der Betriebskostenvorauszahlungen.
  • Mieterhöhungen unter Berücksichtigung des Mietspiegels bzw. der ortsüblichen Vergleichsmiete.
  • Erstellung einer aktuellen Forderungsliste einschließlich offener Miet- und Nebenkostenvorauszahlungen sowie ggf. Mahnung und außergerichtliche Geltendmachung von Mietrückständen sowie sonstiger Forderungen aus dem Mietverhältnis.

Komfort-Option

Mietverwaltung / Technische Verwaltung

Alle Grundleistungen plus

  • Mietersuche, Legitimations- und Bonitätsprüfung, sowie Mietvertragserstellung nach Absprache mit dem Eigentümer, Entgegennahme und ggf. Anlage der Mietkaution.
  • Abnahme und Übergabe der Mietwohnungen bei Mieterwechsel nebst Protokollerstellung über den Wohnungszustand, Durchführung der Zwischenablesungen und Meldung an Versorger.
  • Überwachung des baulichen Zustands der Wohnung bei Mieterwechsel oder bei Anzeige des Mieters und Beauftragung erforderlicher Reparaturen durch geeignete Dienstleister.
  • Erteilung von Reparaturaufträgen oder Aufträgen für sonstige Leistungen sowie deren Überwachung und Abnahme. Reparaturen ab einem vereinbarten Betrag in Abstimmung mit dem Eigentümer sowie deren Überwachung und Abnahme hinsichtlich der Mietgegenstände.

Komfort-Option Plus

Alle Grundleistungen und zusätzlichen Leistungen der Komfort-Option plus

  • Mietschutzpolice: Absicherung von Forderungen und Sachschäden aus dem Mietverhältnis bis zu 10.000 Euro.
Wie viel kostet die Hausverwaltung?

Die Kosten richten sich nach Größe und Umfang der zu verwaltenden Liegenschaft. Gerne erhalten Sie von uns ein individuelles Angebot.

Was muss bei einem Nutzerwechsel berücksichtigt werden?

Steht ein Eigentums- oder Mieterwechsel an, benötigen wir sämtliche Daten zu diesem Vorgang. Hier die wichtigsten im Überblick:

  • Name und Vorname des neuen Eigentümers / Mieters
  • Komplette Anschrift des neuen Eigentümers
  • Erreichbarkeit (Telefon, E-Mail, etc.)
  • Personenzahl
  • Nutzen- / Lastenübergabe bzw. Stichtag
  • Zählerstände von Heizung, Warm- und Kaltwasser

Bei Verkauf / Übertragung der Wohnung benötigen wir einen Nachweis (z.B. Kaufurkunde, Auszug aus dem Kaufvertrag, etc.).

Was sind Betriebskosten?

Unter Betriebskosten versteht man alle laufenden Kosten, um das Objekt zu bewirtschaften, wie z.B. Grundsteuer, Gebäudeversicherung, Verwaltungskosten, Hausreinigung, Winterdienst, Strom für die allgemeinen Teile des Gebäudes, Service & Wartungen, Wasser, Kanal, Heizung, usw.

Was ist der in der Abrechnung beiliegende § 35 EstG-Ausweis / Haushaltsnahe Dienstleistungen?

Auf dem EstG-Ausweis sind steuerlich anrechenbare Lohnleistungen des vergangenen Wirtschaftsjahres ausgewiesen. Legen Sie dieses Formular Ihrer Steuererklärung bei.

Ich habe meine Abrechnung erhalten, wie kann daraus die Abrechnung für den Mieter abgeleitet werden?

Auf Ihrer Abrechnung sind „umlagefähige“ und „nicht-umlagefähige“ Nebenkosten ausgewiesen. Die umlagefähigen Nebenkosten sind, soweit im Mietvertrag aufgeführt, auf den Mieter entsprechend der Betriebskostenverordnung übertragbar.

Sie haben keine Lust sich damit zu befassen? Gerne übernehmen wir die Mietenverwaltung für Sie.

In meiner Wohnung fand ein Mieterwechsel statt. Welche Daten sind an die Hausverwaltung zu melden?

Melden Sie den Zeitpunkt des Wechsels sowie alle Zählerstände der Wasseruhren zu diesem Zeitpunkt. Sollte die Bemessung des Heizwärmebedarfes nicht über Radiogeräte (Funkzähler) erfolgen, so kann eine Zwischenablesung durch den Wärmedienst erforderlich sein.

Ich habe Schimmel in der Wohnung. Was kann ich tun?

Es gibt viele Gründe für Schimmel: Falsches lüften und heizen, Wasserschäden oder Baumängel. Um Schimmelbildung zu vermeiden, sollte man vor Allem auf folgende Dinge achten:

  • Regelmäßiges Stoßlüften für ca. 5 bis 10 Minuten, nach dem Duschen oder Kochen sofort lüften: Es entsteht hierbei viel Feuchtigkeit
  • Schränke, Möbel, etc. nicht zu Nahe oder wenn möglich nicht vor den Heizkörper stellen, damit die Luft ausreichend zirkulieren kann. Damit vermeidet man außerdem einen höheren Energieverbrauch
  • Die Türen der einzelnen Räumlichkeiten soweit als möglich geschlossen halten, da jeder Raum sein eigenes Raumklima aufweist (Schimmelgefahr besteht vor allem an der kühlsten Stelle)